Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 07.04.2021 zur Ergänzungs der Schutzmaßnahmen der 18. CoBeLVO – treten (weitere) gravierende Einschränkungen ab 08.04.2021, 00:00 Uhr in Kraft. Sie gelten bis zum Ablauf des 20.04.2021.

Zu den Einschränkungen gehören u.a.

  • die tägliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr – 05:00 Uhr,
  • die Schließungen von gastronomischen Einrichtungen, auch im Außenbereich,
  • Verbot der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr,
  • Änderung der Ladenöffnungszeiten – Verkaufsstellen müssen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein,
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Den genauen Wortlaut mit den einzelnen, umfassenden Regelungen finden sie hier !