Die Bolivien-Kleidersammlung findet am 10.07.2021 statt!

Kleidersammlung

Die diesjährige Bolivien-Kleidersammlung findet am 10.07.2021 statt. Die Kleidertüten können bis 09.00 Uhr an der Sammelstelle am Gemeindehaus abgegeben werden.
Aufgrund des Ausfalls in 2020 werden in diesem Jahr keine neuen Tüten gedruckt; bitte nutzen Sie die alten Tüten, die mit dem Pfarrbrief verteilt wurden oder eigene Tüten.

Die Bolivien-Kleidersammlung wird unter dem Siegel von FairWertung durchgeführt. Der Erlös fließt in Projekte von 2 Partnerorganisationen in Bolivien zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.

Hinweis zum Lärmschutz – Einhaltung von Ruhezeiten bei der Nutzung von Rasenmähern und anderer Gartengeräte!

Nutzung des Rasenmähers und anderer Gartengeräte

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Die Regeln sind im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt.

Der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten ist an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von     20 bis 7 Uhr nicht erlaubt.  An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb sogar ganztägig zu unterlassen.

Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (z. B. Bauhof ) oder gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen wie bisher auch Sonderregelungen. Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit  (13 bis 15 Uhr) sowie von 17 bis 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden. In Industrie- und Gewerbebetrieben gelten diese Betriebsverbote nicht.

Auf die wichtigsten Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zum Lärmschutz – Einhaltung von Ruhezeiten – wird  hingewiesen.

Den Link zu § 7 der 32. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie zu § 8 des Landesimmissionschutzgesetzes finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=ImSchG+RP+%C2%A7+8&psml=bsrlpprod.psml

Alle Bewohner von Gödenroth werden gebeten, die entspechenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhezeiten zu beachten.

„Leben und Leiden auf dem Hunsrück“ von der Gödenrother Autorin Leona Riemann!

„Hunsrücker“

Die Gödenrother Autorin Leona Riemann hat den 4. Band ihrer Reihe „Hunsrücker – Erzählungen und Recherchen von Leben und Leiden auf dem Hunsrück“ herausgegeben. Mit dem „Hunsrücker“ Band 4 stellt die Autorin ihre Recherchen und Erzählungen von Leideneck bis Birkenfeld, von Kirchberg bis Thranenweier dar.

Der promovierte Historiker Achim R. Baumgarten als profunder Kenner der Region hat zu dem Band 4 „Leben und Leiden im Hunsrück“ eine Rezension abgegeben, die im Hunsrücker Wochenspiegel am 05.05.2021 veröffentlicht wurde.

Die Rezension im untenstehenden Artikel veröffentlichen wir im Einverständis von Frau Riemann und dem Wochenspiegel.

Das Buch kann in der Gödenrother Ortsbücherei ausgeliehen werden.

Eine Bestellung bzw. ein Kauf ist im Buchhandel mit den Angaben „Leona Riemann, Hunsrücker Band 4, ISBN 978-3-9822731-0-5“ möglich. Informationen zu dem Buch erhalten Sie auch unter „www.verlag-hunsruecker.de„. 

Neues Gemeinderatsmitglied wurde berufen!!

Berufung eines neuen Gemeinderatsmitglied!

Wie wir berichteten hat das langjährige Gemeinderatsmitglied Herrn Thomas Merg sein Mandat zum 15.04.2021 aus persönlichen Gründen  niedergelegt.

Als sog. „Nachrücker“ wurde Herr Michael Jakobs zum neuen Gemeinderatsmitglied für Gödenroth berufen.

Auf die beigefügte öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun Nr. 18/2021 vom 07.05.2021 Seite 5 wird verwiesen.

Neuer Lärmschutzwall am südlichen Rand des Gewerbegebietes!

Neuer Lärmschutzwall!

Wer auf dem nördlichen Wirtschaftsweg entlang der Umgehungssstraße B 327 in den letzten Tagen entlag spaziert, wird festgestellt habaen, des östlich der Solaranlage am Rande des Gewerbegebietes eine erhebliche Erdaufschüttung erfolgt.

 

Hier wird von der Firma Kindsvater ein Lärmschutzwall gebaut. Dieser erstreckt sich parallel zur Auffahrt der Umgehung in Richtung Kastellaun. Er muss 10 m breit und 3 m hoch sein. Die Errichtung ist vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) so vorgeschrieben.