Aufruf der Ev. Kirchengemeinde Zehn Türme – Freitag, 23.7.2021, 18.00 Uhr Glockenläuten und Andacht in Bell!!

Hallo zusammen,

die Bilder der Flutkatastrophen aus dem Ahrtal und aus Nordrhein-Westfalen sind in diesen Tagen sehr gegenwärtig.

Wir tun, was wir von hier aus tun können: Mit unseren Möglichkeiten schnell zu helfen. Auch in unserer Kirchengemeinde haben in den zurückliegenden Tagen viele Menschen gehandelt: Haben Kleidung und anderes dringend Notwendiges gespendet, haben gepackt und Fahrzeuge geladen und die Spenden in die betroffene Region gebracht, haben dort vor Ort tatkräftig mit angepackt. Die Solidarität und Hilfsbereitschaft, auch bei finanzieller Hilfe, ist wunderbar groß.

 

Wir tun, was wir von hier aus tun können: Alles, was uns bewegt, im Gebet vor Gott zu bringen. Ganz sicher haben viele von Euch für die Betroffenen und die Helfenden gebetet. Wir wollen diese Gebete auch gemeinsam vor Gott bringen.

Das Presbyterium folgt einem Aufruf unseres Präses, in unserer ganzen Rheinischen Landeskirche übermorgen am Freitag, dem 23.7.2021, um 18.00 Uhr zum einen die Kirchenglocken zu läuten – zum Innehalten, zum Gedenken, zur Fürbitte. In unseren zehn Kirchen werden wir läuten.

Und zum anderen werden wir im Anschluß an das Glockenläuten in der Beller Kirche eine Andacht halten (zentral für die ganze Kirchengemeinde Zehn Türme). Die Einladung zu diesem gemeinsamen Gebet ist situationsbedingt kurzfristig, aber wir hoffen, daß Sie/Ihr trotzdem die Möglichkeit habt, zu dieser Andacht am Freitag um 18.00 Uhr zu kommen. Bitte gebt diese Einladung gerne auch an Andere weiter!!

 

Um noch einmal weitere Hilfsmöglichkeiten aufzugreifen: Gestern kam folgende Information aus dem Landeskirchenamt:

„Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe stellt die Mittel der Soforthilfe für Flutopfer zur Verfügung. Entsprechend können diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden in vom Hochwasser betroffenen Gebieten pauschal Mittel beantragen (maximal 10.000 Euro), um diese vor Ort an Bedürftige unbürokratisch auszuzahlen. Dieses Handgeld soll vor allem den Menschen in den ersten Wochen nach dem Hochwasser helfen, die über keine Barmittel verfügen. Das Geld kann persönlich an die Betroffenen ausgezahlt werden. Lediglich Name und Adresse (wo bisher gelebt) müssen dokumentiert werden. Eine tiefergehende Bedürftigkeitsprüfung ist zu vernachlässigen. Eine schnelle unbürokratische Hilfe soll so erleichtert werden.“

Wenn Sie/Ihr mögt, wird jede Unterstützung für diese unbürokratische und direkte Soforthilfe weiterhin gerne angenommen:

Diakonie RWL unter DE79 3506 0190 1014 1550 20 bei der KD-Bank unter dem Stichwort „Hochwasserhilfe“.

Oder als Online-Spende unter diesem Link: https://www.kd-onlinespende.de/organisation/ev-kirche-im-rheinland/display/frame.html

 

Und auch langfristig werden die Menschen in den betroffenen Regionen unsere Zuwendung in jeder Form von Gebet und Hilfe brauchen…

Dazu schenke Gott uns allen einen langen Atem in dieser ansonsten oft so schnelllebig-vergessenden Zeit!

 

Herzliche Grüße und bleibt behütet

Frauke Flöth-Paulus und Ortrun Hillebrand

Sachspendenaufruf für die Opfer der Unwetterkatastrophe in der Eifel

Liebe Gödenrother Einwohner*innen,

wie Ihr dem folgenden Spendeaufruf entnehmen könnt, sammeln die Feuerwehren Oberwesel und Döhrt Sachspenden für die Krisengebiete in der Eifel, die vom Unwetter betroffen sind ein.

Da sich die Fw-Feuerwehr Gödenroth hierbei gerne beteiligen möchte, sammeln wir die (Euere) Sachspenden bei uns am Geräthaus und fahren diese dann gesammelt nach Döhrt bzw. Oberwesel.

Die Spender*innen können die Sachspenden am 16.07.2021 von 18:30 bis 20:30 Uhr und am Samstag 17.07.2021, von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Fw-Geräthaus in Gödenroth abgeben. Dort ist jemand anwesend.

Ansonsten bitte die Sachspende vor dem Tor ablegen.

Vielen Dank für Euere Unterstützung.

Herzlichen Gruß

Armin Heinz

-Wehrführer der FFw Gödenroth-

Gödenroth hat seit kurzem einen „AED“!!

Ein „AED“ ist ein Automatischer Externer Defibrillator (AED).

Der Gödenrother „AED“ ist am der Wand zur Straßenseite des DorfLadens, Hauptstraße 42″ neben dem Briefkasten und dem Dachwassserabflussrohr angepracht.

Siehe Fotos. 

Wann sollte der AED zum Einsatz kommen?

Der AED sollte eingesetzt werden, um Kammerflimmern und anderen lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen des Herzens zu unterbrechen. Er soll mittels Elektroschocks das Kammerflimmern durchbrechen, um den drohenden plötzlichen Herztod zu verhindern. Durch die Elektroschocks soll im Herzen zunächst einmal für Ruhe gesorgen werden, indem sie alle Erregungen unterbrechen. Dadurch hat das Herz die Chance, wieder einen geordneten Herzschlag zu beginnen. Dies wird auch Defibrillation genannt.

Wie wird bei der Defibrillation mit einem AED vorgegangen?

Auf der rechten Seite des Aufbewahrungskastens, in dem der AED gelagert und aufgeladen wird, ist skizzenhaft eine kurze Anleitung zu sehen. Danach sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • vor der Benutzung des AEDs unbedingt ein Notruf unter 112 absetzten

  • den roten Knopf am Aufbewahrungskasten drücken und diesen öffnen

  • sofort mit der Herzdruckmassage beginnen und sie möglichst lückenlos fortführen.

  • Der AED ist nach dem Einschalten selbsterklärend.

Entweder per Sprachausgabe oder per Monitor gibt das Gerät dem Benutzer genaue Anweisungen, was er zu tun hat. Es fordert den Benutzer auf, die zwei Klebeelektroden am Patienten anzubringen. Dann misst es selbstständig die Herzströme. Er wertet aus, ob ein Kammerflimmern vorliegt und zeigt dementsprechend an, ob ein Elektroschock nötig ist. Entsprechend gibt er dem Benutzer weitere Anweisungen. Der Benutzer kann dann den Elektroschock über einen Knopfdruck auslösen. Sehr wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Elektroschocks keine Person den Patienten berühren darf.

Anmerkung: Zu einem späteren Zeitpunkt – wenn die Corona-Lage es zulässt – soll noch eine genaue Einweisung der Bevölkerung und besonders bestimmte Personen in die genaue Anwendung des AEDs erfolgen.

Eine Bitte des Ortsbürgermeisters an alle Gödenrother Grundstückseigentümer! 

Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume!

Meine Bitte an alle Grundstückseigentümer:  Die Hecken, Sträucher oder Bäume an angrenzenden Straßen so zurückschneiden, dass sie nicht über öffentliche Flächen wachsen und dadurch zu Behinderungen im Straßenverkehr oder zu Einschränkungen der Straßenbeleuchtung führen. Auch die Straßenrinnen sind von Unkraut und Verunreinigungen freizuhalten.